AGB’s

So Seriös wie hier wird es dann nie mehr. Aber was sein muss, muss…

1. Vertragsabschluss

Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei «abhebe.ch» (nachfolgend Veranstalter genannt), kommt zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und dem Veranstalter. Gutscheine haben, falls nicht anders vermerkt, eine Gütligkeit von 24 Monaten.

2. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Preise

Die jeweils gültigen Preise der angebotenen Flüge können den aktuellen Ausschreibungen des Veranstalters entnommen werden. Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Gutscheine erhalten ihre Gültigkeit erst nach Zahlungseingang auf das Konto: IBAN CH92 0900 0000 5057 1264 6

4. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Billette, Tickets, Gutscheine, etc.) beizulegen.

5. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters, der Bergführer und Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen.

6. Versicherung

Die Teilnehmer sind durch den Veranstalter nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich.

7. Beanstandungen

Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden des Veranstalters, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

8. Haftung Paragliding

Die Beförderung aufgrund dieses Flugscheines unterliegt nicht den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Transport vom 17.08.2005. Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier wird mit der Abgabe dieses Flugscheines vertraglich beschränkt auf  CHF 72 500.— für Tod oder Körperverletzung und CHF 2000.— für Verlust oder Beschädigung mitgeführter Sachen. Leistungen, die dem Schadenersatz-Anspruchsberechtigten aus der vom Piloten oder vom Luftfahrzeughalter abgeschlossenen Passagierunfallversicherung ausgerichtet werden, sind im vollen Umfang an Schadenersatzzahlungen aus Haftpflichtansprüchen anzurechnen.

8. Haftung allgemein

Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter oder deren Hilfspersonen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Der Veranstalter ist berechtigt Hilfspersonen / Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt der Veranstalter berechtigterweise die Ausführung auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter für dessen Handlung und Unterlassung nicht. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitätsleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 1), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind.

Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des veranstalters, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen.

10. Weiteres (…)
Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.